KANZLEI DOSS
Liebigstraße 5
92637 Weiden

Tel.: (09 61) 63 46 828-0
Fax: (09 61) 63 46 828-8
E-Mail:   info@kanzlei-doss.de

Kanzleiprofil

Foto Strafrecht 1 Foto Strafrecht 2

Die Rechtsanwälte der KANZLEI DOSS befassen sich aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung nahezu ausschließlich mit Fällen aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht.

Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht setzen die Rechtsanwälte der KANZLEI DOSS auf dem Gebiet der Strafverteidigung in allen Tatsacheninstanzen einschließlich der Revision und in der Wiederaufnahme sowie bei Untersuchungshaft. Wir übernehmen die Verteidigung wegen aller in Betracht kommender Tatvorwürfe, unter anderem wegen Körperverletzung, Raub, Betrug, Tötungs- und Sexualdelikte, Betäubungsmitteldelikte und aus dem Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in allen Verkehrsstrafverfahren.

Daneben sind wir auch als Zeugenbeistand tätig oder übernehmen die Vertretung des Geschädigten im Rahmen der Nebenklage bzw. als Opferanwalt.

Foto Verkehrsrecht 1 Foto Verkehrsrecht 2

Im Verkehrsrecht vertreten wir unsere Mandanten bei allen in Betracht kommenden Problemstellungen. Hierzu gehört neben der Verteidigung des Beschuldigten oder Betroffenen wegen einer Verkehrsstraftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegenüber Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht (z. B. bei Strafbefehl, Bußgeldbescheid) auch die Vertretung des Führerscheininhabers gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (z. B. bei Entzug der Fahrerlaubnis, Fahreignungsbegutachtung/MPU).

Ein weiterer Schwerpunkt der KANZLEI DOSS besteht in der anwaltlichen Vertretung des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung (z. B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Ersatz von Reparaturkosten und sonstigen Fahrzeugschäden, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, und vieles mehr).
 

Philosophie

Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert ist geprägt von einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen und einem immer mehr zusammenwachsenden Europa. Nationales Recht steht zunehmend unter dem Einfluss der EU. Dies gilt insbesondere auch für die Regelungsbereiche des Verkehrsrechts (z. B. EU-Fahrerlaubnis, Vollstreckung ausländischer Geldbußen) und des Strafrechts (z. B. europäischer Haftbefehl, Fahndungsmethoden bei internationaler Zusammenarbeit der Ermittlungsbehördern, Auslieferungsfragen, u. a.). Ständige Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es dem einzelnen Anwalt unmöglich, auf allen Rechtsgebieten gleichermaßen versiert tätig zu sein. Diese Erkenntnis ist tragende Säule der KANZLEI DOSS und Ausgangspunkt unserer Arbeit und Motivation.

Die KANZLEI DOSS versteht sich deswegen ausdrücklich nicht als Allgemeinkanzlei. Unserem Verständnis von qualifizierter und innovativer Mandatsbearbeitung Rechnung tragend setzen wir auf fachliche Spezialisierung.

Rechtsanwalt Martin Doss ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt auf diesen Gebieten über langjährige Berufserfahrung.

Sofern die Mandatsbearbeitung in besonders gelagerten Fällen die ergänzende Hinzuziehung eines fachlich anders ausgerichteten Kollegen erfordert, stehen wir in fachübergreifender Kooperation mit anderen Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern. Außerdem ist oftmals die Einbindung eines Sachverständigen hilfreich oder gar unerlässlich, um technische oder wissenschaftliche Fragen (z. B. Auswertung von Spuren am Tatort, Überprüfung der Ordnungsgemäßheit einer Geschwindigkeitsmessung, Aussageanalyse zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen bzw. Glaubhaftigkeit seiner Angaben) zu klären oder ein bereits vorliegendes "negatives" Gutachten zu überprüfen. Im Bedarfsfall sprechen wir derartige Empfehlungen aus oder geben ein Gutachten in Auftrag, um die Beweissituation besser einschätzen zu können.

Oberstes Gebot bei all unserer Tätigkeit ist größtmögliche Transparenz für den Mandanten. Wir erklären Ihnen die jeweilige Problem- und Verfahrenssituation ausführlich und binden Sie intensiv in alle Entscheidungen ein - schließlich geht es um Sie!

Überörtliche Tätigkeit

Ein Verkehrsunfall ereignet sich nicht immer in der Heimat. In Straf- oder Bußgeldverfahren sind häufig auswärtige Ermittlungsbehörden zuständig. Gerne vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen im Bedarfsfall bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, in Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof, sowie gegenüber sämtlichen Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) oder sonstigen Stellen (z. B. Versicherungsgesellschaften).

Wir sind regelmäßig überörtlich tätig. In den letzten Jahren waren wir insbesondere mit Verfahren vor den Gerichten in Weiden, Amberg, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth, Hof, Wunsiedel, Nürnberg, München, Landshut, Augsburg, Straubing, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Würzburg, Hersbruck, Vohenstrauß, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Passau, Kehlheim, Erding, Freising, Neumarkt, Schwabach, Rosenheim, Bad Aibling, Plauen, Zwickau, Chemnitz, Dresden, Lobenstein u. a. befasst.