Strafrecht

Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht setzt die KANZLEI DOSS auf dem Gebiet der Strafverteidigung.

Strafverteidigung ist die anwaltliche Beistandsleistung für einen Beschuldigten im Strafverfahren. Der Verteidiger agiert dabei als selbständiges, freies und unabhängiges Organ der Rechtspflege. In Wahrnehmung seiner Pflichten trägt der Verteidiger die den Beschuldigten entlastenden Umstände vor, schützt den Beschuldigten vor Eingriffen in seine Rechte und überwacht die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens.

Der Beschuldigte ist im Regelfall zu einer sachgerechten Selbstverteidigung nicht in der Lage. Im fehlen die einschlägigen Rechtskenntnisse ebenso, wie die forensische Erfahrung vor Gericht. Zudem gewinnt er "in eigener Sache" nicht den erforderlichen Abstand. Eine objektive Beurteilung der Verfahrenssituation ist ihm kaum möglich. Der Beschuldigte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen.

Eine sachgerechte Verteidigung erfordert – neben bestmöglicher Einarbeitung in die individuellen Umstände des Falles – profunde Kenntnisse der Strafprozessordnung, des materiellen Strafrechts und seiner Nebengebiete sowie der relevanten Hilfswissenschaften. Der stete Wandel des Rechts und die Entwicklung moderner Ermittlungsmethoden in der Kriminaltechnik und Rechtsmedizin (z. B. DNA-Spuren, genetischer Fingerabdruck) bedingen eine konsequente Fortbildung des Verteidigers. Diesem Anspruch an eine effiziente Verteidigung weitestgehend gerecht zu werden, begreifen wir als Herausforderung und Pflicht.


Die KANZLEI DOSS übernimmt Strafverteidigungen insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Allgemeines Strafrecht (z. B. Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung, Untreue, Körperverletzung, Falschaussage, Urkundenfälschung, Beleidigung, Hausfriedensbruch u. a.)
  • Arztstrafrecht (z. B. fahrlässige Tötung nach ärztlichem Kunstfehler)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall u. a.)